| Praxistagegeldversicherung |
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Bei der Praxistagegeldversicherung wird bei einer Betriebsunterbrechung ein zuvor vereinbarter Betrag je Ausfalltag gezahlt. In der Regel sind Betriebsunterbrechnungen infolge Feuerschäden, sowie Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden versichert sowie ggf. Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Sofern es nur zu (räumlichen) Teilausfällen kommt, wird anteilige Zahlung geleistet. |