| Praxisausfallversicherung |
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Ersetzt wird der Unterbrechnungsschaden, soweit der Praxisinhaber infolge von krankheit, Unfall sowie Quarantäne oder (fakultativ) Sachschäden am Praxisinventar durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl seiner beruflichen Tätigkeit in der Praxis nicht nachgehen kann. Neben den Betriebskosten kann auch der Gewinn bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert werden. |