Inventarversicherung

Ebenso notwendig wie die Berufshaftplficht ist die Absicherung der Praxis- und Vermögenswerte.

Die Inventarversicherung leistet bei Beschädigung der Betriebs- und Geschäftsausstattung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl/Vandalismus ggf. Glasbruch. Ersetzt wird in der Regel der Neuwert der beschädigten Gegenstände bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.