| Betriebsunterbrechnungsversicherung |
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Ein Unterbrechungsschaden besteht in dem entgangenen Betriebsgewinn und dem Aufwand an den fortlaufenden Kosten. Geleistet wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und zwar bei notwendiger - auch teilweiser - Geschäftsstilllegung infolge eines entstandenen Schadens durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl/Vandalismus. |