Berufshaftpflicht

Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus der beruflichen Tätigkeit als Zahn- oder Humanmediziner. Abgesichert werden Schadenersatzansprüche im Bereich der Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie auch Nachhaftung nach der Praxisaufgabe oder auch Restkostenschutz.

Für den speziellen Bereich der Zahn- und Humanmediziner beinhaltet die Berufshaftpflicht auch Versicherungsschutz für gelegentliche Praxisvertretungen, bei Notfällen, Erste-Hilfe-Leistungen und Behandlungen im Bekanntenkreis.