Gründungsberatung MVZ, GP, PG

Der Auftrag von Asklepios AG als Versicherungsmakler für die Gesundheitswirtschaft ist es existenzielle Risiken für Praxis, MVZ und Kliniken und deren Inhaber und Angestellte zu analysieren und ein notwendiges Absicherungsprogramm zu erarbeiten. Wir versorgen hierbei unsere Kunden mit maßgeschneiderten, kostengünstigen Versicherungslösungen, indem wir das Angebot des Gesamtmarktes individuell anpassen bzw. eigene Konzepte zur Verfügung stellen. Ob Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft oder MVZ - ein eingehendes Risikomanagement ist die Basis unseres Handelns. Nur so können Deckungslücken, Unter- oder Falschversicherung ermittelt werden.

1. Genereller Ablauf nach unserer Beauftragung

Bevor wir Ihnen zu einer bestimmten Absicherung raten, werden Ihre Risiken von uns:

  • Erfasst
  • Bewertet
  • Möglichkeiten mit Ihnen diskutiert um bestehende Risiken zu vermeiden bzw. zu vermindern
  • Besprochen, welche Risiken selbst getragen bzw. welche versichert werden sollen

Im Anschluss erstellen wir einen Ist-/Sollvergleich.

Dieser Vergleich wird Ihnen erläutert, so dass Sie im Anschluss entscheiden können, wie wir den Versicherungsschutz für die Zukunft für Sie beantragen sollen.

2. Folgende Risiken sollten im Fokus einer jeden medizinischen Versorgungseinrichtung stehen

  • Haftpflichtrisiko

Jede medizinische Einrichtung birgt ein mehr oder weniger großes Personenschadenrisiko. Damit nicht nur Prämien für den Versicherungsschutz bezahlt, sondern im Fall der Fälle auch geleistet wird, ist es erforderlich das Tätigkeitsprofil dieser Einrichtungen im Detail zu erfassen und anschließend den Versicherungsschutz individuell hierauf abzustimmen.

  • Rechtsschutz

Neben der zivilrechtlichen Komponente kommt bei einem Personenschaden auch der strafrechtlichen Komponente eine entscheidende Bedeutung zu. Die Staatsanwaltschaft lässt in solchen Fällen nicht lange auf sich warten. Hier geht es um Ihre berufliche Existenz. Schneller und guter anwaltlicher Rat ist meistens teuer. Der hier benötigte Spezial-Straf-Rechtsschutz ist Bestandteil unseres Produktes AESKULAP, welches Ihren beruflichen und privaten Rechtsschutz umfassend und kostengünstig absichert.

3. Folgende Risiken sollten im Fokus einer jeden medizinischen Versorgungseinrichtung stehen

  • Absicherung der Sachwerte

Auf Gebäude und Inventar können unterschiedlichste Gefahren einwirken. Wir zeigen diese auf und bieten Ihnen im Anschluss inidviduelle Möglichkeiten zur Absicherung.

  • Betriebsunterbrechungsrisiken

Eine Betriebsunterbrechung kann durch eine Vielzahl von Ereignissen ausgelöst werden. Die Besonderheit gerade bei medizinischen Versorgungseinrichtungen besteht darin, dass diese nicht nur durch einen vorangegangenen Sachschaden, sondern auch durch einen Ausfall des Praxisinhabers bzw. Arztes bedingt durch Unfall oder Krankheit erfolgen kann. Kosten für Personal, Miete etc. laufen weiter. Diesen stehen keine oder nur noch verminderte Einnahmen gegenüber.

4. Neben den "betrieblichen" Risiken kümmern wir uns natürlich auch um die Risiken der einzelnen Personen.

  • Welche Personenversicherungen sind notwendig?
    • Unfallversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dread Desease: Kapitalleistung bei Eintritt einer von 41 klar definierten Krankheiten
    • Private Krankenversicherung
    • Lebensversicherungen (Rundumberatung zum Thema Zukunftsvorsorge und Vermögensaufbau für Inhaber, Geschäftsführer, Ärzte und Angestellte unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte)

Abhängig von Ihrer ganz persönlichen Situation beraten wir Sie, welche dieser Versicherungen für Sie sinnvoll ist.

 

 Nichts ist so konstant wie der Wandel -

wir passen den Versicherungsschutz unserer Kunden laufend an.

 

Anpassungen werden notwendig bei:

  • Veränderung der Risikosituation wie z. B.
    • Aufnahme neuer Tätigkeitsfelder
    • Neuanschaffung bei Inventar
    • Veränderungen im privaten Umfeld (Geburt eines Kindes, Studium der Kinder)

 

  •  Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wie z. B.
    • Umweltschadengesetz (USV) - im November 2007 in Kraft getreten
    • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - im August 2006 in Kraft getreten
    • Veränderung des Marktes, neue Produkte/Tarife, neue Anbieter

Wir verstehen diese Aufgaben nicht nur als Service. Als Makler haften wir nach dem Versicherungsvermittlergesetz für Beratungsfehler. Sollte dann doch einmal ein Fehler passieren, tritt unsere Vermögensschadenhaftpflicht ein. Gemäß Maklervertrag verpflichten wir uns zur aktiven Unterstützung bei Schadensfällen.

Was heiß das?

Wir kontrollieren die eingehenden Schadensmeldungen:

  • ist Deckung durch die bestehenden Policen gegeben?
  • sind die zur Regulierung benötigten Unterlagen vollständig?
  • welche Selbstbeteiligung besteht ggf?
  • ist es eventuell ratsam den Schaden selbst zu tragen (Kündigung/Rückstufung SFR)?

Verhandlungen mit Risikoträgern

Wir versuchen Ihre Ansprüche beim Versicherer auch dann durchzusetzen, wenn der Sachverhalt mal nicht so eindeutig sein sollte. Ist man auf die Kulanz des Versicherers angewisen, haben wir hier als Makler mit unserem großen Versichertenkollektiv ganz andere Möglichkeiten als der einzelne Versicherungsnehmer.